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Landwirtschaftsgericht - Häufige Fragen

Wie ist ein Landwirtschaftsgericht eigentlich besetzt?

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Landwirtschaftsgerichte sind im Normalfall mit einem hauptamtlichen Richter und zwei weiteren ehrenamtlichen Richtern besetzt, wobei letztere häufig als Landwirtschaftsrichter bezeichnet werden. Landwirtschaftsgerichte entscheiden Verfahren in Landwirtschaftssachen in der ersten Instanz. Als weitere Instanzen sind dann das Oberlandesgericht des jeweiligen Bundeslandes bzw. als dritte Instanz der Bundesgerichtshof zuständig.

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