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Fahrschule in Bayreuth im Branchenbuch


Roger's Crasse Fahrschule Inh. Roger Stokes im Branchenbuch Bayreuth

Brandenburger Straße 5, 95448 Bayreuth


0171 5857593


Der Gewerbeeintrag Roger's Crasse Fahrschule Inh. Roger Stokes in Bayreuth ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Roger's Crasse Fahrschule Inh. Roger Stokes

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Anschrift

StraßeBrandenburger Straße 5
PLZ, Ort95448 Bayreuth
Koordinaten49.9505,11.5834
KFZ-Navigation49.9505,11.5834

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, Autofahren lernen, Autoführerschein, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Fahrschule, Ferienfahrschulen, Führerschein, Pkw-Fahrschulen
SprachenDeutsch, Englisch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Rechnung

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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