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Steuerberatung in Landau an der Isar im Branchenbuch


Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Landau an der Isar im Branchenbuch Landau an der Isar

Fleischgasse 13, 94405 Landau an der Isar


09951 6025360


Der Gewerbeeintrag Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Landau an der Isar in Landau an der Isar ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Landau an der Isar

Mehr Informationen und Termin vereinbaren!

Willkommen beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. in der Beratungsstelle Landau an der Isar. Seit 1993 ist hier die Beratungsstellenleiterin Margit Grams für ihre Mitglieder tätig und erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen der Beratungsbefugnis. Aufgrund ihrer jahrzehntelangen Berufserfahrung in der Beratung und Unterstützung ihrer Mitglieder ist Frau Grams Ihre kompetente Ansprechpartnerin in Sachen Einkommensteuererklärung. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch oder Polnisch. Terminvergabe erfolgt nach Vereinbarung, auch abends und am Wochenende, Hausbesuche und Onlinetermine sind möglich. Parkplätze befinden sich vor dem Büro, das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.

Anschrift

StraßeFleischgasse 13
PLZ, Ort94405 Landau an der Isar
Koordinaten48.6695,12.6921
KFZ-Navigation48.6694,12.6922

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:00
Dienstag08:00 - 16:00
Mittwoch08:00 - 16:00
Donnerstag08:00 - 16:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

und nach Vereinbarung.

Weitere Informationen

Gründungsjahr1993
StichwörterLohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfeverein, Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfe, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Beratung, Steuern sparen, Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Pensionäre, Studenten, steuerliche Beratung, Steuererstattung, Steuerbescheid, Steuerrückerstattung, Steuervorteile, Steuertipps, Beratungsstelle, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle
DienstleistungenErstellung der Einkommensteuererklärung, Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung, Prüfung des Steuerbescheids, Einlegung von Einsprüchen, Ganzjährige steuerliche Beratung, Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Verlängerung von Abgabefristen
VerbändeBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Sprachendeutsch;englisch;kroatisch

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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