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Der Gewerbeeintrag Harald Ritt in Pilsting ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Raumausstatter, Eventservice, Bauausführung, Innenausstattung & Raumausstattung, Trockenbau.
Harald Ritt
2008 gründete ich mein Unternehmen Raum & Boden Ritt. Wir legen viel Wert auf Kundennähe und umfassende Beratung mit persönlicher Betreuung. Unsere Tätigkeitsfeld umfasst ebenso Neubauten wie auch Altbausanierung unser Schwerpunkts Bereich liegt. Wir bitten auch Altbau Renovierungen aus einer Hand an. Wir kümmern uns um alle anderen Gewerke, und der Kunde hat nur einen Ansprechpartner.
Pilsting im Landkreis Dingolfing-Landau liegt im Isarteil und fand 889 seine erste schriftliche Nenung. Gegliedert ist Pilsting in die Ortsteile Ganacker, Leonsberg, Großköllnbach, Harburg, Goben und...
Weitere Einträge zu Raumausstatter in Pilsting im Branchenbuch
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Raumausstatter gestalten Innenräume u. a. mit Vorhängen, Gardinen, Jalousien und Wandbekleidungen. Auch Bodenbeläge werden von ihnen verlegt und Polstermöbel werden bezogen. Zu den Aufgaben von Raumausstattern gehören auch das Herstellen und Montieren von Sonnenschutzsystemen sowie Licht- und Sichtschutz. Kundenberatung zu allen Fragen der Innenraumgestaltung hat dabei Priorität.
Geschichte des Raumausstatter-Berufs
Raumausstatter ist ein sehr alter Beruf. Die Handwerker wurden als Tapezierer bezeichnet. Zu ihren Aufgaben zählten u. a. die Ausstattung von Wänden in Schlössern und hochherrschaftlichen Häusern mit wertvollen Wandbespannungen, Wandteppichen, Stoffdrapierungen und gepolsterten Sitzmöbeln. Später wurde der Beruf daher auch als Tapezierer-Dekorateur oder Polsterer und Dekorateur bezeichnet.
Tätigkeitsschwerpunkte
Raumausstatter sind oftmals nur in einem Einsatzgebiet tätig. Das betrifft u. a. Bodenleger, Gardinendekorateure oder Innendekorateure. Sie können auch als Messebauer oder in der reinen Werkstattfertigung mit Neuanfertigungen oder Reparaturen betraut sein. Die Kundenberatung im Verkauf von Dekorationsartikeln in Einrichtungshäusern fällt ebenfalls in ihren Arbeitsbereich. Auch in Theatern und in Fernsehstudios ist die Tätigkeit von Raumausstattern unverzichtbar.
Voraussetzungen für den Raumausstatter
Im Regelfall wird für den Beruf des Raumausstatters mindestens ein Hauptschulabschuss vorausgesetzt. Weiterhin muss ein gewisses Maß an handwerklichem Geschick und Interesse an handwerklichen Tätigkeiten vorhanden sein. Teamfähigkeit und ein besonderes Gespür für die Bedürfnisse von Kunden werden ebenfalls vorausgesetzt.