Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wolfdrossel 42, 85092 Kösching |
Telefon: | 08456757948 |
E-Mail: | janet.leimann@vlh.de |
Anschrift: | Am Hang 3, 85120 Hepberg |
Telefon: | 08456913880 |
E-Mail: | katharina.schmidl@vlh.de |
Anschrift: | Gemminger Str. 8b, 85051 Ingolstadt |
Telefon: | 01631334738 |
E-Mail: | katharina.schmidl@vlh.de |
Anschrift: | Römerstraße 36a, 85080 Gaimersheim |
Telefon: | 084583111444 |
E-Mail: | dietrich@bbh-lohnsteuerhilfe.de |
Anschrift: | Pfr.-Deininger-Allee 44, 93333 Bad Gögging |
Telefon: | 09445970076 |
E-Mail: | helga_maria.peller@vlh.de |
Anschrift: | Anzenbichelstr. 90, 93354 Siegenburg |
Telefon: | 094441816 |
E-Mail: | gabriele.kraus@vlh.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 3, 86529 Schrobenhausen |
Telefon: | 082522349 |
E-Mail: | kurt.walter@vlh.de |
Anschrift: | Lindenstr. 16a, 85229 Markt Indersdorf |
Telefon: | 08136229880 |
E-Mail: | martin.wrbanitz@vlh.de |
Anschrift: | Buchenstr. 6b, 85716 Unterschleißheim |
Telefon: | 08931605005 |
Fax: | 08931605454 |
E-Mail: | anton.eberl@vlh.de |
Großmehring liegt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1007 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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