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Der Gewerbeeintrag shuttle-service-breese in Erlangen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Reiseveranstalter.
shuttle-service-breese
Unser Unternehmen besteht seit 2003. Zur Verfügung stehen mehrere Fahrzeuge für maximal 8 Fahrgäste. Unsere Kleinbusse sind jeweils mit einem Anhänger erweiterbar. Bei Bedarf sind entsprechende Kindersitze verfügbar. Ob für Hochzeiten, Flughafen-Transfer (München, Nürnberg, Frankfurt), Geburtstage, Firmenfahrten - für wenige Stunden oder tageweise - gerne erstelle ich Ihnen Ihr persönliches Angebot. Sprechen Sie mich an. Ihr Shuttle Service Reiner Breese
Erlangen ist Sitz des Landkreises Erlangen-Höchstadt und gilt als eines der Oberzentren des Freistaates Bayern. Am Rand des mittelfränkischen Beckens gelegen, wurde Erlangen schon 1002 namentlich erwähnt...
Weitere Einträge zu Reiseveranstalter in Erlangen im Branchenbuch
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Ein Reiseveranstalter kombiniert in der Regel eigene Leistungen und Leistungen anderer Unternehmen u.a. Hotelübernachtungen, Bahnfahrten oder Flugtickets. Die Vermarktung der Pauschalreisen wird im Namen des Reiseveranstalters, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko angeboten.
Reisevermittler
Ein Reisevermittler versorgt die Reisenden ausschließlich mit Leistungen anderer Unternehmen. Dazu gehören u.a. Pauschalreisen, Hotelzimmer, Reiseversicherungen, Mietwagen, Bahntickets und Flugtickets. Die Reisenden müssen unbedingt darüber informiert werden, dass es sich um nicht im eigenen Namen erbrachte sondern nur um vermittelte Leistungen handelt.
Aufgaben des Reisevermittlers
Ein Reisevermittler tritt in der Hauptsache als Berater bezüglich Reiseziel und Reiseart sowie Wahl des passenden Reiseveranstalters auf. Er sorgt für eine zügige Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Danach erfolgt in der Regel eine gültige Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter an den Kunden. Diese erfolgt wieder durch den Reisevermittler. Der Reisevermittler händigt die vom Reiseveranstalter ausgefertigten Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung der Reise aus.
Reisevertrag: Definition
Ein Reisevertrag kommt normalerweise ausschließlich mit einem Reiseveranstalter und nicht mit einem Reisevermittler zustande. Der Reisevertrag kann eine Pauschalreise oder einzelne Reisebausteine betreffen. Der abgeschlossene Vertrag erhält seine Gültigkeit mit einer E-Mail-Bestätigung oder durch Aushändigung einer Buchungsbestätigung durch den Reisevermittler. Außerdem kann auch der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung an den Kunden senden.