Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Römerstraße 36a, 85080 Gaimersheim |
Telefon: | 084583111444 |
E-Mail: | dietrich@bbh-lohnsteuerhilfe.de |
Anschrift: | Daiserstr. 18, 81371 München |
Telefon: | 08920186983 |
E-Mail: | efthalia.psilaki@vlh.de |
Anschrift: | Saalburgstr. 2b, 81375 München |
Telefon: | 08972480621 |
Fax: | 08972480623 |
E-Mail: | udo.tiessler@vlh.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Ring 53b, 81735 München |
Telefon: | 08963896110 |
E-Mail: | tanja.baur@vlh.de |
Anschrift: | Kameruner Str. 37, 81827 München |
Telefon: | 08945346863 |
E-Mail: | tanja.vanbergen@vlh.de |
Anschrift: | Machtlfingerstr. 26/1, 81379 München |
Telefon: | 08944237040 |
Fax: | 08944237042 |
E-Mail: | mustafa.bozdogan@vlh.de |
Anschrift: | Pfr.-Deininger-Allee 44, 93333 Bad Gögging |
Telefon: | 09445970076 |
E-Mail: | helga_maria.peller@vlh.de |
Anschrift: | Josephinenstr. 18a, 81479 München |
Telefon: | 08974974911 |
E-Mail: | nathalie.kirchberger-ziegler@vlh.de |
Anschrift: | Edelweißstr. 3, 85521 Ottobrunn |
Telefon: | 08960855030 |
E-Mail: | angela.reissner@vlh.de |
Die Gemeinde Paunzhausen liegt im Landkreis Freising in Oberbayern. Das kulturelle Leben des Ortes ist stark von Vereinen geprägt. Sehenswert ist die Dorfkirche der Ortschaft.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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