Handwerk in Fürth im Branchenbuch
Parkett Bilir im Branchenbuch Fürth
Hummelstr. 5 A, 90768 Fürth
0173 4063952
https://www.parkettbilir.de/
Der Gewerbeeintrag Parkett Bilir in Fürth ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Handwerk.
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Straße | Hummelstr. 5 A | |
PLZ, Ort | 90768 Fürth | |
Koordinaten | 49.4874,10.9245 | |
KFZ-Navigation | 49.4874,10.9245 |
Montag | 07:00 - 17:00 |
Dienstag | 07:00 - 17:00 |
Mittwoch | 07:00 - 17:00 |
Donnerstag | 07:00 - 17:00 |
Freitag | 07:00 - 17:00 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Stichwörter | Laminatverlegung, Laminatverlegung Fürth, Parkettaufbereitung, Parkettfußbodenverlegung, Parkettfußbodenverlegung Fürth, Parkettleger, Parkettpflege, Parkettrenovierung, Parkettreparatur, Parkettsanierung, Parkettschleifen, Parkettschleifen Fürth, Parkettversiegelung |
Fürth im Regierungsbezirk Mittelfranken ist als Wissenschaftsstadt in der Metropolregion Nürnberg an den Flüssen Rednitz und Pegnitz bekannt. Schon 1007 fand Fürth seine erste schriftliche Erwähnung. In...
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Als Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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