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In das Schuldnerverzeichnis werden normalerweise Schuldner eingetragen, welche eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben. Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nimmt im Allgemeinen das Amtsgericht vor. Wenngleich das Schuldnerverzeichnis öffentlich ist, kann man nicht ohne Weiteres Auskünfte daraus erteilt bekommen. Nur bei Nachweis eines nach der Zivilprozessordnung erlaubten Zweckes sind die Auskünfte in der Regel möglich. Beispielsweise kann man eine Auskunft über die eigene Person betreffenden Eintragungen erhalten. Auch für die Zwecke der Zwangsvollstreckung oder zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Leistungen kann eine Auskunft gewährt werden. Man kann sich bei detaillierten Fragen zu Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis an das Amtsgericht wenden.