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Der Gerichtsvollzieher muss sich in seinem Handeln normalerweise nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO) richten. Über die Kosten der Gerichtsvollziehertätigkeit gibt zudem das Gerichtsvollzieher-Kostengesetz (GvKostG) Aufschluss. Darüber hinaus gibt es auf Bundeslandebene entsprechende Richtlinien, die länderspezifisch Unterschiede aufweisen können. Hier ist neben der Gerichtsvollzieher-Ordnung (GVO) auch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher zu nennen. Bei näherem Informationsbedarf zum Gerichtsvollzieherwesen kann man sich normalerweise beim zuständigen Amtsgericht oder der Gerichtsvollzieherverteilerstelle informieren.