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Eine wichtige Aufgabe der Gerichtsvollzieher als Institution der Rechtspflege ist die Vollstreckung von Leistungen, welche von einem Schuldner gegenüber dem Gläubiger bestehen. Soweit notwendig, kann auch die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher vorgenommen werden. Im Rahmen einer Pfändung werden normalerweise solche beweglichen Vermögensgegenstände mit einem Pfandsiegel versehen. Um ihre Beschlagnahme öffentlich zu dokumentieren, wird in der Regel ein amtliches Pfandsiegel angebracht. Dies betrifft insbesondere solche Gegenstände, welche zu groß oder sperrig sind, als dass der Gerichtsvollzieher sie in Gewahrsam nehmen könnte. Das Anbringen des Siegels gilt als Amtshandlung.