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Das Vollstreckungsgericht ist mit Vollstreckungshandlungen und entsprechenden Anordnungen betraut. In der Regel gehören Vollstreckungsgerichte als eigenständige Abteilung einem Amtsgericht an.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Vollstreckungsgericht-FAQ |
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Günzburg im gleichnamigen Landkreis wurde schon 1065 erstmals urkundlich erwähnt und liegt an der Mündung der Günz in die Donau. Sehr sehenswert ist die Frauenkirche, welche von Dominikus Zimmermann...
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Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.
Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.
Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.
In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.
Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.