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Burgebrach im Landkreis Bamberg gilt als östliches Tor zum Steigerwald an der Mündung der mittleren Ebrach in die raue Ebrach. Schon 1023 fand der Ort seine erste schriftliche Nennung. Zu den bekanntesten...
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Solche Dienstleistungen, die in Bezug zu Finanzgeschäften stehen, bezeichnet man als Finanzdienstleistungen. Darunter fallen z. B. Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute und Kreditkartenorganisationen.
Der juristische Rahmen für Finanzdienstleistungen ist insb. im Kreditwesengesetz (KWG) festgelegt. Dementsprechend handelt es sich um Dienstleistungen von Finanzdienstleistungsinstituten. Darunter fallen u. a. Anlagevermittlung und –beratung, die Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten.
Im Kreditwesengesetz werden die üblichen Dienstleistungen innerhalb des Finanzwesens definiert. Meist sind Finanzdienstleister spezialisiert, wie zum Beispiel auf Kreditvergaben, die Anlagevermittlung und Anlageberatung sowie die Finanzportfolioverwaltung. Insb. Kreditinstitute bieten oft verschiedene Dienstleistungen für einen großen Kundenkreis an.
Wenn Dienstleistungen finanzwirtschaftliche Funktionen übernehmen oder zu diesen beitragen, bezeichnet man sie als originäre Dienstleistungen. Dazu zählen z. B. Sparen und Vermögensbildung.
Sobald eine Beratung zu den originären Finanzdienstleistungen erfolgt, spricht man normalerweise von deritativen Finanzdienstleistungen. Wenn also beispielsweise eine Beratung zur Sparform (Bausparen, Tagesgeld o. ä.) erfolgt, spricht man von der deritativen Finanzdienstleistung.
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