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Fahrschule in Münchberg im Branchenbuch


Fahrschule Meisel im Branchenbuch Münchberg

Bayreuther Straße 71, 95213 Münchberg


0175 3339662


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Meisel in Münchberg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Meisel

Für mehr Info`s, gerne direkt anrufen. :)

Herzlich Willkommen bei Fahrschule Meisel in Münchberg,

Ich bin Melly, und komme gebürtig aus Münchberg. Als 2 Standort der Fahrschule Meisel, bin ich euere Partnerin auf dem Weg zum Führerschein. Ich begleite euch in den Regionen Helmbrechts, Hof, Münchberg und Schwarzenbach am Wald vom Theorie bis Praxis Unterricht. Ruft einfach mal durch! ;) Ob du aus Münchberg selbst, Helmbrechts oder Hof kommst, hier bist du genau richtig! Mit einem modernen BWM 118i M Sport an dein Ziel. Ich freu mich auf dich.

Anschrift

StraßeBayreuther Straße 71
PLZ, Ort95213 Münchberg
Koordinaten50.1861,11.7858
KFZ-Navigation50.1861,11.7858

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag18:00 - 20:00
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstag18:00 - 20:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, Aufbauseminare, Fahrlehrerin, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrtraining, Farschule, Ferienfahrschulen, Ferienkurse, Frauenfahrschule, Motorradausbildung, Motorradtouren, Nachschulung, Zweiradausbildung
ProdukteFührerschein, Führerschein BMW, Führerschein Kosten, Führerschein Praxis, Führerschein Prüfung, Führerschein Theorie, Führerscheinunterricht
SprachenDeutsch, Englisch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Manuelle Lastschrift

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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