Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienstr. 28, 94154 Neukirchen vorm Wald |
Telefon: | 085048378 |
Anschrift: | Sportplatzstr. 11, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 085048434 |
Anschrift: | Erlenstr. 9, 94104 Tittling |
Telefon: | 085048100 |
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E-Mail: | kita.tittling@web.de |
Anschrift: | Erlenweg 4, 94161 Ruderting |
Telefon: | 08509411 |
Anschrift: | Rohrwiese 3, 94113 Tiefenbach |
Telefon: | 085092986 |
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Anschrift: | Ilztalstr. 20, 94104 Witzmannsberg |
Telefon: | 085044514 |
Anschrift: | Jahnweg 27, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 085048717 |
E-Mail: | kita.fuerstenstein@bistum-passau.de |
Anschrift: | Am Schlossberg 4, 94538 Fürstenstein |
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Anschrift: | Fischhauserstr. 4, 94116 Hutthurm |
Telefon: | 085059190660 |
Anschrift: | Hauptstr. 9, 94538 Fürstenstein |
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Im Dreiburgenland im niederbayerischen Passau-Kreis liegt die Gemeinde Neukirchen. Durch ihre Lage am Bayerischen Wald bietet die Ortschaft ihren Besuchern Erholung bei Spaziergängen und Wanderungen. Die...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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