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Fahrschule in Landsberg am Lech im Branchenbuch


Fahrschule Strobl GmbH im Branchenbuch Landsberg

Waldheimer Str. 10, 86899 Landsberg


08191 1818


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Strobl GmbH in Landsberg am Lech ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Strobl GmbH

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Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Strobl!
Unsere ­Führerscheinklassen: B, BE, AM, A1, A2, A und T.
Mehr Spaß beim Fahren lernen​.
Wir beraten Sie gerne!
Dein Team von der Fahrschule Strobl

Anschrift

StraßeWaldheimer Str. 10
PLZ, Ort86899 Landsberg
Koordinaten48.0392,10.865
KFZ-Navigation48.0392,10.865

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 11:00
Dienstag09:00 - 11:00, 18:30 - 19:30
Mittwoch09:00 - 11:00
Donnerstag09:00 - 11:00, 18:30 - 19:30
Freitag09:00 - 11:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Unsere Unterrichtszeiten: jeden Dienstag und Donnerstag von 19:00 – 20:30 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule, Ferienkurse, Führerschein, Führerscheinklasse A, Führerscheinklasse A1, Führerscheinklasse A2, Führerscheinklasse AM, Führerscheinklasse B, Führerscheinklasse BE, Führerscheinklassen, Führerscheinklasse T, Motorradführerschein, Sonderfahrausbildung
DienstleistungenFahrschule, Ferienkurse, Führerscheinklassen, Sonderfahrausbildung

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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