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Lohnsteuerhilfe Rüdenau (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Burgstr. 63, 69121 Heidelberg
Telefon:06221434448
Fax:06221434449
E-Mail:annette.spierling@vlh.de
Anschrift:Eisenlohrstr. 10, 69115 Heidelberg
Telefon:06221183972
Fax:062214348133
E-Mail:gertrud.korn@vlh.de
Anschrift:Spechtstr. 11, 63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102559792
E-Mail:wolfgang.zirpel@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 27, 63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102249698
Fax:06102249971
E-Mail:dierk.resler@vlh.de
Anschrift:Im Auenring 34, 63526 Erlensee
Telefon:061838991919
E-Mail:lars.gloeckner@vlh.de
Anschrift:Südring 7, 63477 Maintal
Telefon:061813690157
E-Mail:sonja.suffa-friedel@vlh.de
Anschrift:Körnerstr. 6, 74206 Bad Wimpfen
Telefon:07063951544
Fax:070636772
E-Mail:ingrid.hagmann@vlh.de
Anschrift:Spitalstr. 15, 74177 Bad Friedrichshall
Telefon:071369634869
E-Mail:ulrike.raetzer@vlh.de
Anschrift:Stockheimerweg 1, 63543 Neuberg
Telefon:061838072235
Fax:061838072236
E-Mail:ursula.bode-bremser@vlh.de
Anschrift:Im Neuen Berg 10, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051473205
Fax:06051473206
E-Mail:diethelm.koehler@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Rüdenau? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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