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Fahrschule in Niederbergkirchen im Branchenbuch


Fahrschule Kronburger im Branchenbuch Neumarkt St. Veit

Stadtplatz 35, 84494 Neumarkt St. Veit


08631 94873

http://www.fahrschule-kronburger.de


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Kronburger in Niederbergkirchen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.

Fahrschule Kronburger

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Theodor Kronburger - Ihre Fahrschule in Töging am Inn, Mühldorf am Inn und Neumarkt St. Veit für Führerscheine aller Klassen! Führerscheinausbildung ist Vertrauenssache. Wir möchten, dass euch diese wichtige Ausbildung Spaß macht und dass ihr schnell und ohne große Umwege an euer Ziel kommt. Ihr wollt den Führerschein bestehen - und das wollen wir auch. Wir freuen uns auf euch!

Anschrift

StraßeStadtplatz 35
PLZ, Ort84494 Neumarkt St. Veit
Koordinaten48.3608,12.5087
KFZ-Navigation48.3608,12.5087

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag18:30 - 20:00
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstag18:00 - 20:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterASF, Aufbauseminare ASF/ASP/FSF, Berufskraftfahrerweiterbildung, FSF, Führerschein, LKW Fahrschule, LKW Führerschein, Motorrad Führerschein

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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