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Fahrschule in München im Branchenbuch


Fahrschule Biegelmann I München im Branchenbuch München

Aubinger Straße 45, 81243 München


089 837706


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Biegelmann I München in München ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Biegelmann I München

Die Fahrschule wurde 1971 von Willi Biegelmann gegründet. Sein Ziel war es, die Fahrschüler zu sicheren und vorausschauenden Verkehrsteilnehmern auszubilden und ihnen den Spaß am Fahren mit dem PKW und dem Motorrad zu vermitteln.
Die Fahrschule wurde 1971 von Willi Biegelmann gegründet. Sein Ziel war es, die Fahrschüler zu sicheren und vorausschauenden Verkehrsteilnehmern auszubilden und ihnen den Spaß am Fahren mit dem PKW und dem Motorrad zu vermitteln.

Anschrift

StraßeAubinger Straße 45
PLZ, Ort81243 München
Koordinaten48.1488,11.4422
KFZ-Navigation48.1491,11.4423

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag15:00 - 20:15
Dienstag15:00 - 18:30
Mittwoch15:00 - 20:12
Donnerstag15:00 - 18:30
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr1971
StichwörterAuto, Motorrad, Anhänger, B17, Erste Hilfe Kurs, Online-Unterricht, Lern-APP, Aufbauseminar, Fortbildung, EU-Führerschein, Fahrzeugklasse, Automatik, Auffrischungsstunden, Unterricht, Ausbildung, Handicap, Prüfungsgarantie, Sicherheitskleidung, online Termin, online-Schulung, Ladestation
SpezialgebieteFahrschule
ProdukteKLASSE B, Klasse B197, KLASSE BE, KLASSE B96, Klasse B196, KLASSE A (unbeschränkt), KLASSE A1 (125er), KLASSE A2 (beschränkt, 48PS), KLASSE AM (Rollerführerschein), MOFA
DienstleistungenB17, Aufbauseminar, Motorrad, Auto, Klasse BE, Klasse B96, Klasse B196, Klasse B197
VerbändeFahrlehrerverband
SprachenDeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Bargeld

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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