Deutsches Patent- und Markenamt in München (Patentamt)

Zweibrückenstraße 12, 80331 München

Telefon:+49 89 2195-1000
Fax:+49 89 2195-2221
E-Mail:info@dpma.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen

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Die Kontaktdaten des Deutschen Patent- und Markenamtes, zuständig für München finden Sie an dieser Stelle auf ortsdienst.de. Diesen können Sie Informationen wie Telefon und Fax sowie Öffnungszeiten entnehmen.

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Patentamt FAQ Top 3 Fragen

Welche Anträge und Formulare benötige ich für meine Patentanmeldung?
Welche konkreten Aufgaben hat denn das Deutsche Patent- und Markenamt?
Was ist ein Patent?
Weitere Fragen

Patentamt München: Informationen zu Deutsches Patent- und Markenamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Deutsches Patent- und Markenamt in München. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Deutsches Patent- und Markenamt in München können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Patentamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Erfindererstberatung
Erfindererstberatung Kosten
Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster Kosten
Geschmacksmuster
Geschmacksmuster Kosten
International Patent Classification
Marke Definition
Markenanmeldung Kosten
Patent-Recherche
Patent-Recherche Kosten
Patentanmeldung
Patentanmeldung Kosten
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Patentamt Lexikon

Das Patentamt ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Bundesoberbehörde hat ihren Hauptsitz in München und unterhält Außenstellen in Jena und Berlin. Das DPMA arbeitet mit Patentinformationszentren zusammen.

Begriffliche Definition des Patentes

Das Wort Patent stammt vom lateinischen „patens“ ab, was für Urkunde bzw. offener Brief steht. Insofern wird ein Eigentum bzw. ein Recht beurkundet.

Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamtes

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) übernimmt als Bundesoberbehörde verschiedene Aufgaben der Patentverwaltung. Die zentrale Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland ist zuständig für die Erteilung von Patenten sowie die Eintragung von Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern (Designs) sowie Marken. Zudem übernimmt das DPMA Beratungsaufgaben im Rahmen gewerblicher Schutzrechte.

Geschichte des Patentwesens in Deutschland

Bereits im Jahr 1474 wurde in Venedig das erste überlieferte Patentgesetz erlassen. Erst 1623 folgten in Großbritannien und 1787 in Frankreich Patentgesetze. 1877 wurde das erste deutsche Patentgesetz erlassen, das der behördlichen Verwaltung unterliegen sollte. In der ehemaligen DDR war das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR für die Verwaltungsaufgaben im Patentrecht zuständig. Von 1990 bis 1998 bestand das Deutsche Patentamt. Seit 1998 besteht das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) (Stand: April 2015).

Schutz des geistigen Eigentums

Für den Schutz des geistigen Eigentums werden normalerweise Patente vergeben. Auch Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster sowie ergänzende Schutzzertifikate und Halbleitertopographien dienen allgemein dem Schutz des geistigen Eigentums.

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