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Der Gewerbeeintrag Stiel Kachelofenbau in Weißenhorn ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Sonderposten.
Stiel Kachelofenbau
Die Firma Stiel wurde vor 40 Jahren als Schlosser Meisterbetrieb gegründet. Zehn Jahre später widmete sich Gründer Dieter Stiel immer mehr dem Kachelofenbau und errichtete im Jahre 1989 ein weiteres Gebäude für Kachelofen und Zubehör. Mittlerweile verfügt die Firma Stiel über eine Präsentationfläche von 250m² als Ausstellungsraum für Kachelöfen und Kamine. Mit 40 Jahren Betriebserfahrung ist die Firma ein bodenständiges Unternehmen und steht für Know-How im Kachelofenbau. Seit 1998 wurde unsere Produktpalette durch Kachelofenzubehörteile im Blech-Sektor erweitert. Im Dezember 2000 wurde durch Sohn Bernd Stiel nach erfolgreicher Meisterprüfung im Kachelofen und Lüftungsbau die Abteilung Kachelofenbau weiter vergrößert und fortgeführt.
Die Kachelofenzubehörteile (KOZ) werden bis heute vom Senior-Chef Dieter Stiel in eigener Produktionsstätte gefertigt. Auf Anfrage werden auch Sonderzubehör-Teile in verschiedenen Größen für unsere Kunden angefertigt.
Weißenhorn im Landkreis Neu-Ulm liegt an der Roth in der Region Donau-Iller. Weißenhorn umfasst neben der Kernstadt die Stadtteile Attenhofen, Biberachzell mit Asch, Bubenhausen, Emershofen, Grafertshofen...
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Wenn Waren zu Sonderkonditionen aufgrund bestimmter Eigenschaften verkauft werden, bezeichnet man sie im Handel als Sonderposten. Die Unternehmen mit Spezialisierung auf Sonderposten bezeichnet man als Sonderpostenhändler.
Warenretouren
Man kann Waren zu Sonderkonditionen bzw. Sonderpreisen erhalten, wenn sie z. B. aus Warenretouren stammen. Hierbei handelt es sich um stornierte Bestellungen, die wieder zurückgegeben wurden.
Insolvenzverkauf
Im Falle einer Geschäftsauflösung bzw. Insolvenz werden häufig Sonderposten bzw. Konkurswaren angeboten. Dabei werden Waren verkauft, die noch im Lager vorrätig waren.
Fehlproduktionen
Die angebotenen Waren aus Fehlproduktionen wurden nicht nach den Vorgaben des Auftraggebers produziert. Bei Sonderposten aus Fehlproduktionen sind i. d. R. die genauen Mängel kenntlich zu machen.
B-Ware
Ware zweiter Wahl ist allgemein als B-Ware bekannt. Dies sind u. a. nicht mehr original verpackte, aber neuwertige Artikel, Waren mit kleinen Fehlern (z. B. Ausstellungsstücke) und überzählige Restwaren.