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Steuerberatung in Burgberg im Allgäu im Branchenbuch


Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Burgberg im Allgäu im Branchenbuch Burgberg im Allgäu

Kapellenweg 8, 87545 Burgberg im Allgäu


0160 7564347


Der Gewerbeeintrag Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Burgberg im Allgäu in Burgberg im Allgäu ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Burgberg im Allgäu

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Willkommen beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. Burgberg im Allgäu. Seit 1996 ist der Beratungsstellenleiter Jürgen von Willert für seine Mitglieder tätig und erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer:innen, Studenten:innen, Rentner:innen und Pensionäre:innen im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Durch seine langjährige Berufserfahrung und regelmäßige Weiterbildung im Steuerbereich ist Herr von Willert Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Einkommensteuererklärung. Termine nach Vereinbarung. Beratung vor Ort. Hausbesuche. Beratung in Deutsch, Englisch.

Anschrift

StraßeKapellenweg 8
PLZ, Ort87545 Burgberg im Allgäu
Koordinaten47.5384,10.2902
KFZ-Navigation47.5385,10.2901

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwoch14:00 - 18:00
Donnerstag10:00 - 13:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten

Weitere Informationen

Gründungsjahr1996
StichwörterLohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfeverein, Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfe, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Beratung, Steuern sparen, Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Pensionäre, Studenten, steuerliche Beratung, Steuererstattung, Steuerbescheid, Steuerrückerstattung, Steuervorteile, Steuertipps, Beratungsstelle, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle
DienstleistungenErstellung der Einkommensteuererklärung, Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung, Prüfung des Steuerbescheids, Einlegung von Einsprüchen, Ganzjährige steuerliche Beratung, Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Verlängerung von Abgabefristen
VerbändeBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Sprachendeutsch;englisch

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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