Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Höhenstr. 12, 87629 Füssen |
Telefon: | 0836238860 |
Anschrift: | Dorfplatz 3, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 083679129780 |
Anschrift: | Reichenbergstr. 23, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 08367724 |
Anschrift: | Am Ehberg 6, 87645 Schwangau |
Telefon: | 083628477 |
E-Mail: | info@kindergarten-schwangau.de |
Anschrift: | Ziegelbergweg 34, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362926490 |
Anschrift: | Im Ventianerwinkel 52, 87629 Füssen |
Telefon: | 0836238628 |
Anschrift: | Geigenbauerstr. 13, 87629 Füssen |
Telefon: | 083627881 |
Anschrift: | Spitalgasse 8, 87629 Füssen |
Telefon: | 083629240785 |
Anschrift: | Kirchstr. 26, 87642 Halblech |
Telefon: | 08368869 |
E-Mail: | kiga-sonnenstrahl@halblech.de |
Anschrift: | Hiebelerstr. 17, 87629 Füssen |
Telefon: | 0836293928520 |
Rieden a. Forggensee liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten an. Die Gemeinde verfügt u.a. über einen herrlichen Ausblick auf die Berge und...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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