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Personalvermittlung in Rosenheim im Branchenbuch


Adecco Personaldienstleistungen GmbH Medical im Branchenbuch Rosenheim

Innstraße 40, 83022 Rosenheim


08031 2905710


Der Gewerbeeintrag Adecco Personaldienstleistungen GmbH Medical in Rosenheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Personalvermittlung.

Adecco Personaldienstleistungen GmbH Medical

Die Adecco Personaldienstleistungen GmbH ist Ihr Partner für Karriere und Personalmanagement. Am Standort Rosenheim haben wir uns auf den Bereich Pflege & Medizin spezialisiert. Ob Sie eine neue berufliche Herausforderung suchen oder qualifizierte und motivierte Mitarbeiter: Wir sind mit passenden Lösungen für Sie da.

Anschrift

StraßeInnstraße 40
PLZ, Ort83022 Rosenheim
Koordinaten47.8545,12.1334
KFZ-Navigation47.8546,12.1334

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 17:00
Dienstag09:00 - 17:00
Mittwoch09:00 - 17:00
Donnerstag09:00 - 17:00
Freitag09:00 - 17:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

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Personalvermittlung

Personalvermittler bzw. Headhunter sind in der Rubrik Personalvermittlung im Branchenbuch auf ortsdienst.de verzeichnet. Normalerweise vermitteln Headhunter passendes Personal an Arbeitgeber und erhalten dafür eine Provision.

Aufgaben des Headhunters

Headhunter bzw. Personalvermittler suchen nach passendem Personal für den jeweiligen Arbeitgeber. Dafür werden offene Stellenangebote akquiriert, Besetzungsbilder angefertigt und dies mittels Profiling mit dem potentiellen Arbeitnehmer abgeglichen. Zielstellung ist es, einen Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu erwirken.

Anforderungen an den Personalvermittler

Grundlegend wird von einem Personalvermittler erwartet, dass er neutral und objektiv ist und über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Ebenfalls sind Kommunikationsfreudigkeit, Reisebereitschaft und eine gute Selbstorganisation typische Eigenschaften des Personalvermittlers.

Aufgabenfelder der Personalvermittlung

Personalvermittler sind sehr häufig im Bereich der Arbeitsvermittlung (z. B. für die Bundesagentur für Arbeit) tätig. Ebenfalls sind Personalvermittler in Zeitarbeitsunternehmen untergebracht. Ferner sind eigene Vermittlungsagenturen oder Executive Search-Agencies als wichtige Einsatzgebiete der Personalvermittler zu nennen.

Erlaubnispflicht der Arbeitsvermittler

Bis 2002 bestand in Deutschland eine Erlaubnispflicht für Personalvermittler (insb. Arbeitsvermittler). Ihnen wurden für ihre Tätigkeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung unter entsprechenden Auflagen erteilt. Seit 2002 ist die gesamte Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung nicht mehr erlaubnispflichtig.

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