Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Aussiger Str. 10, 91207 Lauf |
Telefon: | 0912384526 |
E-Mail: | friedrich.winderl@vlh.de |
Anschrift: | Römerstraße 36a, 85080 Gaimersheim |
Telefon: | 084583111444 |
E-Mail: | dietrich@bbh-lohnsteuerhilfe.de |
Anschrift: | Neuschauerberg 1, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 09104823384 |
E-Mail: | lydia.koppermann@vlh.de |
Anschrift: | Artilleriestr. 12, 91052 Erlangen |
Telefon: | 09131977368 |
Fax: | 091319246739 |
E-Mail: | ilka.rothe@vlh.de |
Anschrift: | Am Hang 3, 85120 Hepberg |
Telefon: | 08456913880 |
E-Mail: | katharina.schmidl@vlh.de |
Anschrift: | Pettensiedel 5, 91338 Igensdorf |
Telefon: | 0912690930 |
E-Mail: | peggy.grasser@vlh.de |
Anschrift: | Wolfdrossel 42, 85092 Kösching |
Telefon: | 08456757948 |
E-Mail: | janet.leimann@vlh.de |
Anschrift: | Merianstr. 30, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 016094725169 |
E-Mail: | stephan.pult@vlh.de |
Anschrift: | Gemminger Str. 8b, 85051 Ingolstadt |
Telefon: | 01631334738 |
E-Mail: | katharina.schmidl@vlh.de |
Röttenbach liegt im mittelfränkischen Landkreis Roth. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen. Im Ort befinden sich die Alte Kirche und die auf einem Hügel inmitten des Dorfes gelegene Kirche St. Sebastian...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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