Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hanauweg 10, 92552 Teunz |
Telefon: | 096711257 |
E-Mail: | teunz@kita.bistum-regensburg.de |
Anschrift: | Pullenried 63, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 09677318 |
Anschrift: | Marktplatz 9, 92723 Tännesberg |
Telefon: | 096559140256 |
E-Mail: | taennesberg@kita.bistum-regensburg.de |
Anschrift: | Zum Bahnhof 9, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 096719235660 |
Anschrift: | Zum Bahnhof 9, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 096719235660 |
Anschrift: | Zum Bahnhof 9, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 09671300166 |
Anschrift: | Weidenthal 24, 92543 Guteneck |
Telefon: | 09433202928 |
Fax: | 094332024211 |
Anschrift: | Hauptstr. 48, 92555 Trausnitz |
Telefon: | 096557563020 |
Anschrift: | Schulstr. 6, 92709 Moosbach |
Telefon: | 09656282 |
E-Mail: | kiga-st-anna@web.de |
Anschrift: | Wagnerner Str. 8, 92545 Niedermurach |
Telefon: | 096751566 |
E-Mail: | kiga-st-marien@niedermurach.de |
Teunz im Landkreis Schwandorf liegt ganz in der Nähe von Oberviechtach. Die St. Lambertuskirche im Ortskern weist architektonisch barocke Züge auf und sollte besichtigt werden.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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