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Fahrschule in Traunstein im Branchenbuch


Frey Fahren im Branchenbuch Traunstein

Rupertistraße 10, 83278 Traunstein


0171 5495439


Der Gewerbeeintrag Frey Fahren in Traunstein ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Motorrad, Auto.

Frey Fahren

Für mehr Informationen, meldet Euch gern!!!

- Fahrschule aus Traunstein im Chiemgau
- Kurse für alle PKW und Motorradklassen (A1, A2, A, AM, Mofa, B196, B, B197, BE, B17)
- Normal- und Schnellkurse
- Sehr hohe Erfolgsquoten
- Youtube-Kanal mit Mio. Besuchern

Anschrift

StraßeRupertistraße 10
PLZ, Ort83278 Traunstein
Koordinaten47.8615,12.6283
KFZ-Navigation47.8615,12.6283

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag18:00 - 20:00
Mittwoch18:00 - 20:00
Donnerstag18:00 - 20:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Bürozeit 18 - 18.30 Uhr. Danach Unterricht. Änderungen der Öffnungszeiten z.B. wegen Feiertagen oder Ferien Immer aktuell auf Frey-Fahren.de

Weitere Informationen

StichwörterAnhänger-Fahrschule, Anhänger-Fahrschule Traunstein, Anhängerschulung, Autofahren lernen, Autoführerschein, Automatikfahrzeugschulung, Fahrangstabbau, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Fahrschüler, Fahrschule Traunstein, KI-Unterstütztes Lernen, Motoradfahrschule Traunstein, Motorradfahrschule, Motorrad-Sicherheitsinstruktor

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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