Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pfarrer-Königsdorfer-Weg 9, 86983 Lechbruck am See |
Telefon: | 088629878885 |
E-Mail: | kiga.lechbruck@bistum-augsburg.de |
Anschrift: | Pfarrgarten 1, 87675 Rettenbach am Auerberg |
Telefon: | 088608517 |
Anschrift: | Schulplatz 8, 87675 Stötten a.Auerberg |
Telefon: | 083491287 |
E-Mail: | kiga-stoetten@t-online.de |
Anschrift: | Pfarrhaldenweg 4, 86977 Burggen |
Telefon: | 088601522 |
E-Mail: | kita.burggen@bistum-augsburg.de |
Anschrift: | Marie-Ebert-Str. 12, 86989 Steingaden |
Telefon: | 08862384 |
Anschrift: | Reichenbergstr. 23, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 08367724 |
Anschrift: | Dorfplatz 3, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 083679129780 |
Anschrift: | Dorfstr. 7, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083422970 |
E-Mail: | rieder@kita-marktoberdorf.de |
Bernbeuren ist eine Gemeinde im Landkreis Weilheim-Schongau in Oberbayern. Erstmals wurde die Ortschaft 1221 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind das Auerberg- und das Molkereimuseum. Im Winter gibt es...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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