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Steuerberatung in Weilheim in Oberbayern im Branchenbuch


Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Weilheim im Branchenbuch Weilheim

Am Weidenbach 6, 82362 Weilheim


0881 9232283


Der Gewerbeeintrag Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Weilheim in Weilheim in Oberbayern ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Weilheim

Mehr Informationen und Termin vereinbaren!

Willkommen beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. in der Beratungsstelle Weilheim. Die Beratungsstellenleiterin Daniela Heine ist bereits seit 2010 für ihre Mitglieder tätig und erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Dank Ihrer langjährigen Berufserfahrung kann Frau Heine auf viel Fachwissen zurückgreifen, welches ihr bei der Beratung ihrer Mitglieder zugutekommt. Sie ist auch Ihre kompetente Ansprechpartnerin bei steuerlichen Sachverhalten und steht Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft gerne zur Verfügung. Terminvergabe erfolgt nach Vereinbarung, in Ausnahmefällen auch Abendtermine und Hausbesuche. Kostenlose Parkplätze stehen zur Verfügung.

Anschrift

StraßeAm Weidenbach 6
PLZ, Ort82362 Weilheim
Koordinaten47.8327,11.1604
KFZ-Navigation47.8325,11.1603

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 12:00, 15:00 - 17:00
Dienstag09:00 - 12:00, 15:00 - 17:00
Mittwoch09:00 - 12:00, 15:00 - 17:00
Donnerstag09:00 - 12:00, 15:00 - 17:00
Freitag09:00 - 12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Weitere Informationen

Gründungsjahr2010
StichwörterLohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfeverein, Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfe, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Beratung, Steuern sparen, Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Pensionäre, Studenten, steuerliche Beratung, Steuererstattung, Steuerbescheid, Steuerrückerstattung, Steuervorteile, Steuertipps, Beratungsstelle, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle
DienstleistungenErstellung der Einkommensteuererklärung, Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung, Prüfung des Steuerbescheids, Einlegung von Einsprüchen, Ganzjährige steuerliche Beratung, Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Verlängerung von Abgabefristen
VerbändeBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Sprachendeutsch

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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