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Fahrschule in Gunzenhausen im Branchenbuch


Fahrschule Hochreuther Inh. Marco Heinisch im Branchenbuch Gunzenhausen

Dr.-Heinrich-Eidam-Platz 11, 91710 Gunzenhausen


09831 8238


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Hochreuther Inh. Marco Heinisch in Gunzenhausen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Hochreuther Inh. Marco Heinisch

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an.

Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Hochreuther!
Seit 30 Jahren bilden wir für alles, was Räder hat, aus.
Das bedeutet, dass Du Deinen Führerschein für alle Fahrzeugklassen bei uns erwerben kannst – egal, ob für PKW, Moped, Motorrad, LKW und Omnibus.
Oder ob Du einen Anhängerschein oder eine Berufskraftfahrerweiterbildung machen möchtest.
Und natürlich bieten wir Dir Aufbaustunden, falls Du Dich trotz bestandener Prüfung unsicher fühlst.
Ein persönlicher Coach, den Du immer über SMS bzw. WhatsApp erreichst, steht Dir zur Seite.
Zögere nicht und rufe uns an: 0175 2473737! Denn Selberfahren ist doch am schönsten…
Wir freuen uns auf Dich!
Dein Herbert Hochreuther und Team

Anschrift

StraßeDr.-Heinrich-Eidam-Platz 11
PLZ, Ort91710 Gunzenhausen
Koordinaten49.1182,10.7574
KFZ-Navigation49.1182,10.7574

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag19:30 - 21:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch19:30 - 21:00
Donnerstaggeschlossen
Freitag19:30 - 21:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Mittwoch nach Vereinbarung

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung, ASP-Punkteabbau, Begleitetes Fahren, Bootsschule, Fahrlehrer, Ferienfahrschule, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschule, Omnibus-Berufsausbildung, Pkw-Fahrschule, Taxifahrerausbildung

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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