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Lohnsteuerhilfe Fennpfuhl (Seite 10)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Vehlefanzer Str. 19, 16727 Oberkrämer
Telefon:03304251964
Fax:03304251964
E-Mail:uta.garnitz@vlh.de
Anschrift:0160 93602918, 15806 Zossen
Telefon:016093602918
E-Mail:juergen.webner@vlh.de
Anschrift:03377 393521, 15806 Zossen
Telefon:03377393521
Fax:03377393558
E-Mail:dieter.emisch@vlh.de
Anschrift:033703 70601, 15838 Am Mellensee
Telefon:03370370601
E-Mail:marina.pohl@vlh.de
Anschrift:033731 10935, 14959 Löwendorf
Telefon:03373110935
Fax:03373113377
E-Mail:anett.milius@vlh.de
Anschrift:033209 84974, 14548 Schwielowsee
Telefon:03320984974
Fax:03320984975
E-Mail:joerg.seewald@vlh.de
Anschrift:033765 80197, 15748 Märkisch-Buchholz
Telefon:03376580197
Fax:03376598304
E-Mail:maria.liegener@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 15, 16775 Löwenberg
Telefon:03309450815
Fax:03309470128
E-Mail:heidelore.ziegenhagen@vlh.de
Anschrift:03371 615979, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371615979
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:Dammhaststr. 32, 16792 Zehdenick
Telefon:03307301990
E-Mail:erek.giegler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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