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Unternehmen, die Fahrzeuge abschleppen, bergen, transportieren oder sicherstellen, bezeichnet man als Abschleppdienst. Im Privatauftrag oder in Beauftragung durch die Polizei oder Ordnungsbehörde können Abschleppdienste tätig werden.
Abschleppen nach einem Unfall
Häufig wird nach einem Unfall oder einer Panne ein Abschleppdienst durch Privatpersonen beauftragt. Dabei sollten Ziel und Preis der Fahrt schon im Vorhinein abgeklärt werden. Entsprechend der Preisangabenverordnung ist der Auftraggeber deutlich auf die bestehenden Preise hinzuweisen.
Absicherung der Abschleppstelle
Entsprechend den deutschen Vorschriften muss das Personal im Pannendienst Warnkleidung tragen, ferner muss der Abschleppwagen eine rot-weiß-gestreifte Warnmarkierung tragen. Außerdem sind Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke an der Gefahrenstelle aufzustellen.
Pannenhilfe
Als mobiler und kommerzieller Dienst kann der Pannendienst Hilfe bei liegengebliebenen oder schadhaften Fahrzeugen leisten. Wenn das Fahrzeug durch eine Panne nicht fahrtüchtig ist, kann der Pannenfahrer (oft: KFZ-Mechaniker) Pannenhilfe leisten.
Abschleppwagen
Dieses Nutzfahrzeug dienst der Bergung und dem Abschleppen von havarierten oder defekten Fahrzeugen sowie dem Abschleppen von Falschparkern. Meist handelt es sich um Schwerlast-Abschleppfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge.