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Fahrschule in Spandau (Stadtteil) im Branchenbuch


Fahrschule Witt GmbH im Branchenbuch Berlin

Galenstr. 3, 13597 Berlin


030 3336151


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Witt GmbH in Spandau (Stadtteil) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Witt GmbH

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an.

Die Fahrschule Witt GmbH ist Ihre Fahrschule für Berlin Spandau. Als Nachfolger der Fahrschule Wolfgang Knittel und der Fahrschule Witt ist die Fahrschule bereits seit 1963 in Berlin. Aus den Erfahrungen dieser Zeit können auch Sie bei Ihrer persönlichen Ausbildung profitieren. Unser eingespieltes Team berät Sie gerne umfangreich in allen Fragen rund um den Führerschein aller Klassen. Auch das "begleitende Fahren ab 17" haben wir in unser Programm aufgenommen.

Wir bieten sowohl die Ausbildung der Fahrschüler als auch Seminare für die Begleiter (freiwillig) an. Als zertifizierter Bildungsträger bieten wir Ihnen Berufsausbildungen als Kraftfahrer/in im Güterkraftverkehr, Personenverkehr oder als Kurier- Servicefahrer/in einschließlich dem Erwerb der dazugehörigen Fahrerlaubnis an. Ebenso Berufskraftfahrer-Fortbildungen für alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter– und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer - Qualifikationsgesetz vom 01.10.2006.

Gerne beraten wir Sie über alle Fragen in Verbindung mit der Berufskraftfahrergrundqualifikation und Fortbildung insbesondere über Fristen der Zusammenlegung von Führerscheinverlängerung und Eintragung der Qualifikation.

Anschrift

StraßeGalenstr. 3
PLZ, Ort13597 Berlin
Koordinaten52.536,13.1952
KFZ-Navigation52.536,13.1955

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag16:00 - 19:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag16:00 - 19:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Schnellaktionen

Fahrschule: verwandte Informationen, Fragen und Antworten

Alle Infos aus Spandau (Stadtteil)

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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