ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Barnim in Eberswalde (KFZ-Zulassungsstelle)

Am Markt 1, 16225 Eberswalde

(3.7 Sterne, 40 Bewertungen)
Telefon:033342141466
Fax:033342142466
E-Mail:kfz-fe@kvbarnim.de
Öffnungszeiten:siehe Webseite
Änderung meldenzur Webseite  

Sie wollen sich schriftlich an die Zulassungsbehörde Eberswalde wenden, aber möchten keinen Brief versenden? ortsdienst.de unterstützt Sie gern, denn neben der Adresse und der Telefonnummer von der Zulassungsstelle sind hier auch Email und Fax angegeben.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den KFZ-Zulassungsstelle-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 52.833797, Längengrad: 13.8207758

KFZ-Zulassungsstelle Eberswalde: Informationen zu Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Barnim

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Barnim in Eberswalde. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Barnim in Eberswalde können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

Nicht genügend Informationen zu Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Barnim gefunden?

 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Zufrieden mit dem Service von ortsdienst.de?

Sie haben alle Informationen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Barnim in Eberswalde problemlos auf ortsdienst.de gefunden? Dann teilen Sie uns jetzt Ihre Meinung zu unserem Portal mit, indem Sie die einzelnen Einträge auf ortsdienst.de bewerten!

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.