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Anschrift | Oberkietz 45, 16248 Oderberg |
Telefon | 033369 311 |
Anschrift | Oberkietz 45 a, 16248 Oderberg |
Telefon | 033369 7430 |
Anschrift | H.-Seidel-Str. 59, 16248 Oderberg |
Telefon | 033369 9740 |
Anschrift | Gartenstraße 1, 16225 Eberswalde |
Telefon | 03334 33601 |
Fax | 03334 355628 |
Website | http://www.ehling-gmbh.de/ |
Anschrift | Max-Lull-Straße 43, 16225 Eberswalde |
Telefon | 03334 238848 |
Fax | 03334 238848 |
Anschrift | Freienwalder Straße 68, 16225 Eberswalde |
Telefon | 03334 20990 |
Fax | 03334 209923 |
Website | http://www.drei-schilde-maler.de/ |
Anschrift | Dr.-Zinn-Weg 21, 16225 Eberswalde |
Telefon | 0162 1075829 |
Alternativ-Nr | 0162 1075809 |
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elektrosysteme@web.de | |
Website | http://www.krechlok.de |
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Anschrift | Wiesenstraße 3, 16230 Britz |
Telefon | 03334 420579 |
Anschrift | Am Heuweg 6, 16230 Britz |
Telefon | 03334 42138 |
Fax | 03334 4390505 |
Anschrift | Heegermühler Straße 34, 16230 Britz |
Telefon | 03334 420270 |
Fax | 03334 429286 |
Liepe im Landkreis Barnim fand im Jahr 1258 seine erste urkundliche Erwähnung. Besichtigt werden sollte unter anderem das nahe gelegene Schiffshebewerk Niederfinow.
mehrAls Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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