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Fahrschule in Brandenburg an der Havel im Branchenbuch


Hendrik´s Fahrschule im Branchenbuch Brandenburg an der Havel

Wilhelmsdorfer Str. 25, 14776 Brandenburg an der Havel


03381 222216

http://hendriks-fahrschule.de/wordpress


Der Gewerbeeintrag Hendrik´s Fahrschule in Brandenburg an der Havel ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Hendrik´s Fahrschule

Unsere Kurstermine

Ausbilden ist unsere Leidenschaft, ob in Theorie oder Praxis. Dich erwartet eine dynamische Fahrschule mit modernsten Medien und Schulungsfahrzeugen. In hellen und klimatisierten Räumen findest Du ideale Lernbedingungen.

Erfahrene, nette und kompetente Fahrlehrer stehen Dir während der gesamten Ausbildungszeit zur Seite und bereiten Dich optimal auf die Prüfungen vor. Eine hohe Bestehensquote ist unser ständiger Anspruch. So begleiten wir Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft.

Anschrift

StraßeWilhelmsdorfer Str. 25
PLZ, Ort14776 Brandenburg an der Havel
Koordinaten52.4001,12.5487
KFZ-Navigation52.3999,12.5488

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag10:00 - 15:00
Dienstag10:00 - 18:00
Mittwoch10:00 - 15:00
Donnerstag10:00 - 18:00
Freitag12:00 - 16:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Unsere Kurstermine findet Ihr auf unserer Webseite.

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule in Brandenburg an der Havel, Fahrschule, Motorradfahrschule, Ferienkurse, Abendkurse, Theoriekurs, Fahren lernen, Autofahren lernen, Führerschein, Führerscheinkurse
DienstleistungenAutomatikausbildung, Auffrischungsfahrten, Wiedereinsteigertraining, Aufbauseminare, Fahreignungsseminare, Verkehrsschulungen

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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