Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Tettauer Str. 3, 4928 Schraden |
Telefon: | 035747221 |
Anschrift: | Frauendorfer Str. 14, 1945 Tettau |
Telefon: | 03574760261 |
Anschrift: | Schulstr. 2, 1945 Lindenau |
Telefon: | 03575550114 |
Anschrift: | Blochwitzer Str. 2, 1561 Lambertswalde |
Telefon: | 03524881543 |
Fax: | 03524812560 |
E-Mail: | kita.lampertswalde@online.de |
Anschrift: | Blochwitzer Str. 4, 4932 Großthiemig |
Telefon: | 035343327 |
Anschrift: | Schulstr. 6, 1990 Großkmehlen |
Telefon: | 035755356 |
Anschrift: | Lindenauer Str. 3, 1945 Frauendorf |
Telefon: | 035755226 |
Anschrift: | Im Haag 2, 1979 Lauchhammer |
Telefon: | 035747280 |
Anschrift: | Im Haag 6, 1979 Lauchhammer |
Telefon: | 035747266 |
E-Mail: | miteinander.ev@gmx.de |
Anschrift: | Senftenberger Str. 8, 1979 Lauchhammer |
E-Mail: | miteinander.ev@gmx.de |
Schraden befindet sich zwischen den Flüssen Pulsnitz und Schwarze Elster im Landkreis Elbe-Elster. Die sog. Friedrichseiche und die örtliche Kirche sollten besichtigt werden.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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