Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | 033834 50296, 14798 Havelsee |
Telefon: | 03383450296 |
Fax: | 03383440210 |
E-Mail: | katrein.meissner@vlh.de |
Anschrift: | Grindbucht 17, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931716411 |
Fax: | 03931257013 |
E-Mail: | christel.lawrenz@vlh.de |
Anschrift: | 03381 6059887, 14770 Brandenburg/Havel |
Telefon: | 033816059887 |
E-Mail: | anja.mittag@vlh.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Str. 147, 39307 Brettin |
Telefon: | 03933990147 |
E-Mail: | edeltraud.gottschling@vlh.de |
Anschrift: | Strelitzer Str. 13, 17252 Mirow |
Telefon: | 039833277288 |
E-Mail: | sibylle.pape@vlh.de |
Anschrift: | 033233 82014, 14669 Ketzin |
Telefon: | 03323382014 |
E-Mail: | detlef.sohlau@vlh.de |
Anschrift: | Amselweg 7, 39307 Genthin |
Telefon: | 03933807234 |
E-Mail: | gabriele.koeppe@vlh.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 7b, 19376 Marnitz |
Telefon: | 03872920645 |
E-Mail: | ines.schmidke@vlh.de |
Anschrift: | Am Berliner Ring 1, 14542 Werder OT Derwitz |
Telefon: | 033207219880 |
E-Mail: | susann.zimmermann@vlh.de |
Zernitz-Lohm befindet sich im äußersten Osten der Prignitz und liegt ca. 7km nordwestlich von Neustadt (Dosse). Ein Besuch der Ehrengrabanlage am Bahnhof ist lohnenswert.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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