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Lohnsteuerhilfe Bensdorf (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033845 30697, 14822 Borkwalde
Telefon:03384530697
E-Mail:michaela.strohm@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 39288 Burg
Telefon:039213926591
Fax:039213926591
E-Mail:selina.foerster@vlh.de
Anschrift:033237 89958, 14641 Paulinenaue
Telefon:03323789958
E-Mail:gabriele.hentschel@vlh.de
Anschrift:Schadewachten 22a, 39576 Stendal
Telefon:0393164680
Fax:03931646849
E-Mail:carsten.nahrendorf@vlh.de
Anschrift:Grindbucht 17, 39576 Stendal
Telefon:03931716411
Fax:03931257013
E-Mail:christel.lawrenz@vlh.de
Anschrift:Lohmer Dorfstr. 44, 16845 Zernitz-Lohm
Telefon:03397380990
Fax:03397380990
E-Mail:anke.schoenhoff@vlh.de
Anschrift:Pritzwalker Str. 2, 39539 Havelberg
Telefon:03938780608
Fax:03938779090
E-Mail:christina.richter@vlh.de
Anschrift:Kastanienallee 8, 39261 Zerbst
Telefon:03923714924
Fax:03923714932
E-Mail:ursula.benke@vlh.de
Anschrift:Sandenden 1, 39261 Zerbst
Telefon:03923485343
Fax:03923485345
E-Mail:klaus-dieter.abt@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 15, 39249 Barby
Telefon:03929828205
E-Mail:sylvia.heise@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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