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Lohnsteuerhilfe Luckenwalde (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Stadtwall 11, 15938 Golßen
Telefon:035452622
E-Mail:helga.schneider@vlh.de
Anschrift:03379 371323, 15827 Blankenfelde-Mahlow
Telefon:03379371323
Fax:03379979642
E-Mail:friedrun.sass@vlh.de
Anschrift:Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam
Telefon:033174000195
E-Mail:marina.kwiatkowski@vlh.de
Anschrift:Großbeerenstr. 109, 14482 Potsdam
Telefon:0331714891
E-Mail:christel.ruge@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfe Breite Str.
34.67 km von Luckenwalde
Anschrift:Breite Str., 14467 Potsdam
Anschrift:Breite Straße 23a, 14467 Potsdam
Telefon:03312709633
E-Mail:florian.letzel@vlh.de
Anschrift:03327 43364, 14542 Werder
Telefon:0332743364
E-Mail:doris.manzke@vlh.de
Anschrift:03327 798864, 14542 Werder
Telefon:03327798864
E-Mail:gundula.koschinsky@vlh.de
Anschrift:03327 732038, 14542 Werder
Telefon:03327732038
Fax:03327732053
E-Mail:lutz.berthold@vlh.de
Anschrift:Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam
Telefon:033158246463
E-Mail:monika.letzel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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