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Anschrift | Dorfstraße 49, 16230 Breydin |
Telefon | 033451 60000 |
Fax | 033451 60433 |
Anschrift | Ahornstraße 13, 16230 Melchow |
Telefon | 03337 2343 |
Fax | 03337 40648 |
Anschrift | Bahnhofstraße 14, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 2294 |
Fax | 03337 41635 |
Website | http://www.fernseh-hannes.de/ |
Anschrift | August-Bebel-Straße 18, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 41039 |
Fax | 03337 41039 |
Website | http://www.sembach-rost.de/ |
Anschrift | Lessingstraße 12, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 450966 |
Fax | 03337 450966 |
Anschrift | August-Bebel-Straße 19, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 3648 |
Anschrift | Breite Straße 13, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 45590 |
Fax | 03337 455915 |
Website | http://www.elektro-ihlow.de/ |
Anschrift | Breite Straße 48, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 41836 |
Website | http://www.axel-grossmann.com/ |
Anschrift | Bahnhofstraße 145 a, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 2319 |
Fax | 03337 49522 |
Temmen-Ringenwalde reicht südlich bis an die Schorfheide und befindet sich zwischen Prenzlau, Joachimsthal und Templin. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen der Park des ehemaligen Herrenhauses...
mehrAls Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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