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Der Gewerbeeintrag Rechtsanwaltskanzlei und Notariat Küchen, Berger & Thielbar in Bremen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar, Recht & Beratung.
Rechtsanwaltskanzlei und Notariat Küchen, Berger & Thielbar
Unsere Kanzlei wurde bereits im Mai 1970 gegründet und seit dem kontinuierlich durch Kollegen erweitert und fortgeführt. Insgesamt vereinen sich in unserem Team gut 120 Jahre Blumenthaler Juristen-Tradition. In unserer Kanzlei kümmern wir uns unter Anderem um Arbeitsrecht, Baurecht, Eherecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht oder Verwaltungsrecht. Dies sind aber längst nicht alle unserer Rechtsgebiete. Neben unserer Kanzlei haben wir auch ein Notariat, in welchem wir Ihnen fachkundige Dienstleistungen bieten. Einige Beispiele wobei wir Ihnen helfen können sind: Kaufverträge, Unternehmensgründungen und Unternehmensverkäufe, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Testamente oder Patientenverfügungen. Wir stehen Ihnen mit unserem Team gerne mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf!
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Weitere Einträge zu Notar in Bremen im Branchenbuch
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.