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Der Gewerbeeintrag Intensiv.fahren in Bremerhaven ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Intensiv.fahren
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Sieben Tage Führerscheinausbildung ohne Tränen!
Jeden Morgen von 8.00 bis 11.15 Uhr gibt es in den Theoriestunden etwas für den Kopf und zum Mitmachen. Danach geht's immer ab ins Auto, aufs Motorrad oder auf den LKW. - Dafür stehen ein TESLA Model 3 Long Range, Hyundai Tucson und zwei Hyundai Kona Elektro - weil Kuppeln blöd ist -, Mercedes Sprinter, MAN TGX, zwei BMW F700GS und ein Super SOCO TC Max zur Verfügung. Es folgen 3 Fahrstunden à 45 Minuten inklusive Vor- und Nachbesprechung sowie praktische Anwendungen wie Tanken, Reifenkontrolle etc. Das sind ca. 21 Fahrstunden in 7 Tagen!
Von den Übungsstunden über Überland- und Autobahnfahrten bis hin zu Nachtfahrten bekommt ihr hier Intensivtraining vom Feinsten. Bevor es dann in die Theorie- und Praxisprüfung geht, simulieren wir eine Prüfung. Das Biketraining führen wir individuell mit euch durch. Euer Trainer begleitet euch natürlich auf seinem Bike, denn da gehört er hin! Dein Tauchlehrer sitzt ja auch nicht im U-Boot. Klingt gut? Ist es auch.
Die kreisfreie Seestadt Bremerhaven bildet zusammen mit der 60 km südlich liegenden Landeshauptstadt Bremen das Bundesland Bremen. Das Oberzentrum im nördlichen Weser-Elbe-Dreieck wurde im Jahre 1827...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Bremerhaven im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.