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Im Zuge des 2004 in Kraft getretenen „dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde die behördliche Aufgabe der Schwarzarbeit-Bekämpfung an die Zollverwaltung übertragen. Zuvor oblag es in der Regel dem Arbeitsamt, gegen illegale Beschäftigungen vorzugehen. Seit 2004 wird die Bekämpfung der Schwarzarbeit von der Zollverwaltung vorgenommen, sodass dies keine direkte Aufgabe des Arbeitsamtes mehr darstellt. Jedoch soll auch durch die Vermittlung von Minijobs und ähnlichem durch das Arbeitsamt der Motivation zur Schwarzarbeit entgegengewirkt werden. Ansprechpartner bei Fragen zur Schwarzarbeit ist demnach in erster Linie die Zollverwaltung, nicht das Arbeitsamt.