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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Ich bekomme Arbeitslosengeld. Darf ich nebenbei arbeiten?

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Grundsätzlich kann man während des Bezuges von Arbeitslosengeld einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit nachgehen oder eine Beschäftigung ausüben. Allerdings darf diese den zeitlichen Rahmen von 15 Stunden nicht erreichen oder gar überschreiten. Wird mehr gearbeitet, erlischt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Nähere Informationen erteilt der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter, der insbesondere auch Angaben zur Anrechnung des Nebeneinkommens machen kann. 

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