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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Kann man mit einem Minijob 450 Euro monatlich verdienen?

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Im Rahmen einer gesetzlichen Änderung zum 1. Januar 2013 wurde die Lohngrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse auf 450 Euro angehoben. Seither besteht im Allgemeinen auch eine Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte, wobei man sich auch davon befreien lassen kann. Die allgemeine Versicherungsfreiheit, welche für Minijobber bis 2012 bestand, gilt auch weiterhin. Nicht nur bei Minijobs, sondern auch bei Midijobs wurde die Entgeltgrenze angehoben, sodass dort die Begrenzung von 800 Euro auf 850 Euro monatlich angehoben wurde. Nähere Informationen zu Minijobs kann man sich bei der Agentur für Arbeit einholen.

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