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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Wie bekomme ich einen Ein-Euro-Job?

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Grundsätzlich gibt es keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, so genannte Ein-Euro-Jobs. Nur wenn entsprechende finanzielle Mittel/ Träger zur Verfügung stehen, können derartige Maßnahmen bewilligt werden. Für die Gewährung der Leistungen ist vorab Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter bzw. Sachbearbeiter aufzunehmen.

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