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Wer die Pflegestufe 1 bekommt, hat aufgrund seiner körperlichen Verfassung einen erheblichen Hilfebedarf in Bezug auf die Verrichtung der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität etc.) sowie häuslicher Tätigkeiten. Schwerpflegebedürftigkeit – also die anschließende Pflegestufe 2 – liegt dann vor, wenn mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege sowie bei der Versorgung im Haushalt benötigt wird. Pro Tag ist der diesbezügliche Stundenaufwand mit mehr als drei Stunden angegeben, wobei mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.