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Nein. Mit Ausnahme weniger Länder auf der Erde ist aktive Sterbehilfe nirgendwo erlaubt, auch nicht in Deutschland. Von dieser Form der Sterbehilfe wird immer dann gesprochen, wenn jemand auf einen tatsächlich vorhandenen oder auch nur vermuteten Wunsch einer Person Handlungen unternimmt, die gezielt zum Tode führen (z.B. durch Verabreichung von Narkosemitteln oder vergleichbarer Substanzen).