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Die Friedhofsunterhaltungsgebühr stellt im Allgemeinen eine kommunale Abgabe dar, die bei der Nutzung einer Grabstätte auf dem kommunalen Friedhofsgelände erhoben werden kann. Wie aus dem Namen dieser Abgabe hervorgeht, ist der Zweck der Friedhofsunterhaltungsgebühr in der Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen zu finden. Regelmäßig werden von Kommunen Friedhofsgebühren erhoben, die auch allgemeiner zweckgebunden sind und daher hinsichtlich der Bezeichnung abweichen können. Doch im Allgemeinen wird für die Nutzung einer Grabstelle eine solche Gebühr erhoben.